AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Leistungen und Lieferungen im Geschäft mit dem Vertragspartner, wobei unter Letzterem insbesondere ein Käufer, Besteller oder Mieter zu verstehen ist. Ganz oder teilweise von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Gegenbestätigungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Insbesondere liegt in der Lieferung durch uns keine Zustimmung.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
Diese Bestätigungen sind für den Inhalt des Liefervertrags maßgebend. Mündliche Erklärungen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Preise
Unsere Verkaufspreise verstehen sich ab Lager ohne Umsatzsteuer, Fracht, Versandverpackung, Versicherung usw. Soweit nicht anders angegeben, sind wir an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
Unser Mietpreis versteht sich für die Dauer der Veranstaltung, längstens 14 Tage, zuzüglich dergesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Miete ist vor Messebeginn fällig.
4. Verpackung
Die Art der Versandverpackung erfolgt nach unserer sachgemäßen Bestimmung. Die Versandverpackung wird laut z. Zt. gültiger Preise berechnet.
5. Versand
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung des Vertragspartners. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir Transportmittel und Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird.
Sonderwünsche des Vertragspartners (z.B. beschleunigte Versandart, Spezialverpackung, Beauftragung eines bestimmten Spediteurs) werden soweit möglich berücksichtigt. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, wenn wir die Ware dem Transporteur übergeben.
6. Lieferung
Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden sein, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
Schadenersatzansprüche sind – soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird- ausgeschlossen. Ist die Einhaltung der Lieferzeit infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände, z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel oder Arbeitskampfmaßnahmen, Lieferüberschreitungen von unseren Lieferanten, Verkehrsstörungen, nicht möglich, so verlängert sich die Lieferzeit ohne weiters um die Dauer dieser Umstände. Sollten die hindernden Umstände länger als 4 Wochen andauern, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
7. Mietbedingungen
Das Mietgut wird für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Die Anlieferung erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Die Mietgegenstände sind nach Veranstaltungsende vom Mieter abholfähig und zugänglich bereitzustellen. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Rückgabe, auch wenn er den Stand schon verlassen hat.
Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.
Vorbestelltes und reserviertes Mobiliar/Mietgut kann nur bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung storniert werden, hierbei werden Stornierungs- bzw. Bearbeitungsgebühren in Höhe von mindestens 25% des Auftragswertes fällig. Darüber hinaus wird auch bereits speziell für diesen Auftrag angefertigtes Material in Rechnung gestellt. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet.
Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern.
8. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar bei ausdrücklicher Bestimmung eines Zahlungstermins spätestens an diesem, ansonsten rein netto 14 Tage nach Rechnungsdatum. Forderungen, die aus Dienstleistungen (z.B. Zuschnitte, Verleih, Montage, etc.) resultieren, sind rein netto sofort zur Zahlung fällig.
Wir sind berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners zunächst auf dessen älteste fällige Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen. Die konkrete Berechnung des Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Vertragspartner bleibt der konkrete Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens möglich.
Bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung oder bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, sowie bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens werden unsere sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer Stundung – sofort fällig.
Solche Umstände berechtigen uns ferner, noch ausstehende Lieferungen per Nachnahme zu versenden oder für sie Vorauskasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bei weiterem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Vertragspartner kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Wir behalten uns vor, Aufträge im Wert von weniger als 50 EURO sowie Aufträge von uns unbekannten Kunden per Nachnahme abzuwickeln. Zahlungen dürfen nur an uns selbst oder an ausdrücklich schriftlich oder durch Inkasso- Vollmacht legitimierter Personen geleistet werden.
9. Mängelrügen
Der Vertragspartner hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt oder werden erkennbare Mängel nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, uns angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich solcher Mängel als genehmigt. Nicht erkennbare Mängel gelten als genehmigt, wenn sie uns nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Auslieferung der Ware am Versandort, angezeigt werden. Beanstandungen sind schriftlich zu erheben. Beanstandete Ware darf nur mir unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
Bei Vermietung hat der Mieter bei Übergabe den Mietgegenstand sorgfältig nach Mängeln zu untersuchen und diese unverzüglich geltend zu machen. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden. Erfolgt diese Anzeige nicht oder verspätet, sind Gewährleistungsrechte insoweit ausgeschlossen. Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen werden wir durch Preisnachlass, Nachbesserung, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises entsprechen. Weitere Ansprüche des Vertragspartners sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Statik
Statische Berechnungen, die unterUmständen vom Veranstalter oder vom Geländebetreiber gefordert werden, sind in unseren Leistungen nicht enthalten und werden separat nach Aufwand berechnet.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung, sowie aus einem Kontokorrentverhältnis gegen den Vertragspartner, gleich aus welchen Rechtsgrund, jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Vertragspartner verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Verkäufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Hierzu ist der Verkäufer für die Dauer der Ermächtigung auch verpflichtet. Auf unsere Aufforderung hin wird der Verkäufer uns diese Abtretung schriftlich bestätigen, unverzüglich uns die zur Geltendmachung der aus der Abtretung resultierenden Rechte erforderlichen Auskünften erteilen und Unterlagen übergeben, sowie die Abtretung den Schuldnern schriftlich anzeigen.
Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretenen Forderungen sind wir unverzüglich zu benachrichtigen; der Dritte ist auf unsere Rechte hinzuweisen. Kosten und Schäden trägt der Vertragspartner. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen.
12. Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet.
13. Gerichtsstand und Schlussbestimmung
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus Geschäften mit Vollkaufleuten ist Fürstenfeldbruck. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.
Stand: Mai 2020